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Der Spielteppich: Die Bestellung

Artikel 12 I der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) besagt:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Die UN-Kinderrechtskonvention sichert die Rechte des Kindes. Sie ist eine tolle Sache – bis sie einem auf die Füße fällt. Uns zum Beispiel. In Form eines Spielteppichs:

Leander hat von seinem Nonno einen Spielteppich-Gutschein geschenkt bekommen. Spielteppich ist so eine Art Auslegeware mit kleinen Straßen.
Dieser Spielteppich sollte  online bestellt werden und die aufgeschlossenen Eltern beteiligten ihr Kind gemäß der UN-KRK. Ästhetisch hat man bei Spielteppichen ja die Auswahl zwischen „hässlich“ und „noch hässlicher“. Leanders Papa tat sich sichtlich schwer, überhaupt einen solchen Einrichtungsgegenstand anzuschaffen, aber die Liebe für das Kind obsiegte. Die Eltern einigten sich daher gemeinsam auf die am wenigsten hässliche Variante. Der angemessen beteiligte Sohn allerdings nicht. Aus drei Varianten wählte er zielsicher den absolut Hässlichsten. Eine 130x180cm große Scheußlichkeit.

Kinder sind wankelmütig, also nochmal durch alle drei Varianten geklickt aber wieder wurde vom Sohn der hässlichste Teppich ausgewählt – ein verkehrsplanerischer Wahnsinn auf Polyamidbasis:
„Den will ich haben!“, tönte es.
„Hm, nicht lieber den andern?“, versuchten es die Eltern.
„Nein, nicht den. Den da!“ Noch immer wählte er den einen: Ein wirres Straßengewusel in Grau mit unmotiviert farbverfälschten Grünkleksen.

Die Eltern versuchten sich als Hütchenspieler. Drei Bilder von Straßenteppich wurden bunt gemischt und hin und her geschoben. Doch immer wieder: „Den da! Nein der nicht, den!“ Die Zielgenauigkeit von Leander war erschreckend. Der Straßenteppich, den ein Designstudent im ersten Semester mit verbunden Augen und dem Pinsel am linken Fuß entworfen haben mußte – der sollte es sein. Die Perspektive der darauf dargestellten Gebäude war ganz klar dadaistisch.

Letzter Versuch der geschocken Eltern. Das Spiel auf Zeit.
Also wurde die Auswahl erstmal verschoben, aber als nach zwei Stunden wieder die Varianten gezeigt wurden, wählte Leander wieder das Desaster in Kurzschlinge. Die Eltern verzweifelten und ergaben sich den internationalen Verpflichtungen. In Zukunft wird also der hässlichste aller Spielteppiche unsere Wohnung verschönern. Danke, liebe vereinte Nationen, vielen Dank.

5 Antworten auf “Der Spielteppich: Die Bestellung”

  1. Frau Löwenkind
    15. Januar 2010 22:38
    1

    Muhaha – bei uns wäre es ganz genau so gelaufen. Ein ganzer Korb voller Bälle, Kolja sucht sich die mit Abstand hässlichste Barbie-Illustration in knallpink aus, die er findet.

    Gegen Spielteppiche habe ich mich bisher erfolgreich gesträubt. Als Kompromiss hat Herr Löwenkind neulich vom Discounter eine Art Vliestuch mitgebracht, das kaum die Göße eines A1-Blattes hat, mit Straßen bedruckt ist und einen echten Vorteil hat: es lässt sich zusammenfalten und irgendwo hinter irgendetwas Hübschem vestauen. Quasi unsichtbar. (

    Und es wird heiß geliebt, das scheußliche Ding.)

  2. frau rieke
    17. Januar 2010 20:34
    2

    hihi, danke für diesen tollen artikel! :)

  3. frokette
    20. Januar 2010 14:01
    3

    haha. bitte mit bild, wenn denn dann da!

  4. giftzwerg
    26. Januar 2010 11:08
    4

    *kicher* Es ist IMMER so… -.-

    (den Lappen, den Frau Löwenkind da beschreibt, den haben wir auch *hust*)

  5. Frau Löwenkind
    31. Januar 2010 20:49
    5

    Lappen trifft es. Perfekt.