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Kinderwagen bleiben unten

Der BGH hat entschieden: Kinderwagen und Rollstühle sind im Treppenhaus erlaubt:

„Danach dürfen Bewohner eines Mietshauses im Regelfall einen Kinderwagen oder Rollstuhl im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zulässt.“

Da wir demnächst in einen vierten Stock umziehen, kommt dieser Problematik eine essentielle Bedeutung zu. Der kleine Leander wird ja auch von sich aus schwer genug – da bin ich froh, wenn ich weiß, daß ich seinen Zehn-Kilo-Bolliden im Hausflur stehen lassen kann. Wäre ja auch noch schöner…

3 Antworten auf “Kinderwagen bleiben unten”

  1. Der Pate
    13. Januar 2007 15:33
    1

    Wenn es Probleme gibt…
    Einfach anrufen. Ich kümmere mich drum.

  2. June
    14. Januar 2007 13:44
    2

    Das über sowas „entschieden“ werden muss find ich schon abartig!
    Hallo? Wo sollen denn die Frauen ihre Kinderwägen, samt Kinder und Einkäufe hinschleppen?

  3. Stefanie
    15. Januar 2007 21:28
    3

    Ich finde das grundsätzlich auch in Ordnung. Aber in Aufgängen, wo man so schon keinen Platz hat und es zudem möglich ist, den Wagen in einen Gemeinschaftskeller zu bringen (Oh Ja ich habe letztens eine Mutter gesehen, die hat den Wagen mitsamt Kind runtergebracht und dem Kleine hat die Ruckelei gefallen), da sollte sowas untersagt werden!

    Lieb Grüße